- Bundeszentrum (findet in einem Raum statt und simuliert)
Die Teilnehmenden erhalten ihre „Rolle“ als Geflüchtete, werden durchsucht und kontrolliert (Dokumente, Gesundheit, Fingerabdruck, Fragebogen zur Person) erhalten einen Ausgangsschein, bei einer Erstbefragung und einer Anhörung zu den Asylgründen(Simulation einer Anhörung) teilgenommen, sich über Rechtsberatungsstelle informiert und sie werden danach an einem Kanton zugewiesen.
- Migrationsbehörde des Kantons (findet in einem Gebäude von Migrationsbehörden statt.)
Die Teilnehmenden bekommen den N-Ausweis und kurze Informationen u. Abgabe des Ausweises durch die Gruppenleitenden.
Werden in eine Asylunterkunft geschickt. Es wird ihnen gesagt, dass sie ihren Ausweis den ganzen Tag auf sich tragen müssen, falls sie kontrolliert werden.
- Kantonale Asylunterkunft (findet in einer Asylunterkunft statt.)
Die Teilnehmenden werden von den Betreuern begrüsst und untergebracht. Es werden ihnen die Regeln erklärt und sie bekommen einen bestimmten Geldbetrag pro Tag.
- Sprachkurs (findet in einer Sprachkursklasse statt.)
Die Teilnehmenden werden in einer Fremdsprache, z.B. Georgisch, unterrichtet (durch eine Lehrperson des Kurses). Sie erfahren so, wie es ist, eine Sprache gar nicht zu verstehen, aber möglichst schnell lernen zu müssen, um sich orientieren zu können. Anschliessend wird ihnen von einer Person des Kurses kurz erläutert, was der Basiskurs Deutsch ist.
- Sozialhilfe (findet in einer Sozialinstitution des Kantons statt.)
Die Teilnehmenden werden vom Erstaufnahmezentrum in eine Wohnung transferiert. Sie treffen die für sie bei der Sozialhilfe zuständige Person regelmässig. Diese gibt Auskunft über ihre Aufgaben und gibt Einblick, wie die Gespräche mit den Asylsuchenden ablaufen.
- Arbeitsintegration (findet in einer Beschäftigungsprogramm oder einem Arbeitsintegrationsprogramm des Kantons statt.)
Die Asylsuchenden haben ihren Asylentscheid erhalten (positiver Entscheid oder vorläufige Aufnahme als Ausländer).
Die Arbeitsintegration vermittelt weiterführende Sprachkurse und Coaches analysieren in einem Assessment die Situation der Flüchtlinge individuell. Berufliche Kompetenzen oder die beruflichen Neigungen werden ermittelt.
- Reflektion und Auswertung (findet in einem Raum statt.)
Beim letzten Posten gibt es Zeit für Diskussionen und eine gemeinsame Auseinandersetzung mit dem Erlebten sowie für noch offene Fragen und kritische Anmerkungen. Die Gruppenleitenden sind mit Unterstützung der Projektleitung in moderierender Funktion in der Diskussion aktiv.
Vor dem Postenlauf werden die Postenleiterinnen- und Leiter sorgfältig instruiert. Alle Gruppenleiterinnen- und Leiter erhalten eine Schulung und Materialien, die sie den Teilnehmenden abgeben müssen. Gruppenleiterinnen- und Leiter sind Personen, die sich im Asylwesen auskennen und Fragen beantworten können. Ausserdem stellen sie sicher, dass der Zeitplan eingehalten und die Gruppen sich an die Spielregeln halten. Bei jedem Posten gibt es Zeit für Fragen und Diskussionen.